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Gebrauchtwagen
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Unter einem Gebrauchtwagen (schweiz. Occasion) versteht man ein Fahrzeug,
in der Regel einen PKW, welches bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte.
Auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen hat sich eine ganze Branche
eingestellt, die Gebrauchtwagenhändler.
Ist das Fahrzeug jünger als 12 Monate, spricht man auch von Jahreswagen.
Diese bei den Käufern sehr beliebten Fahrzeuge sind bis zu 30% günstiger
als Neuwagen, haben aufgrund des geringen Alters selten Mängel und
verfügen für eine Restlaufzeit meist noch über Gewährleistung
(gegenüber dem Neuwagenverkäufer, zusätzlich zur Gewährleistung
gegenüber dem Jahreswagenverkäufer)und/oder Garantie (gegenüber
dem Hersteller bzw. Importeur).
Nicht zu den Gebrauchtwagen zählen Tageszulassungen.
Zu beachten ist, daß die günstigeren Neuwagen-Rabatte bei
manchen Versicherern nur gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer
der Erstbesitzer ist.
Bei höherwertigen bzw höherpreisigen Gebrauchtwagen ist das
Hinzuziehen eines Gutachters (Dekra, ADAC) vor dem Kauf anzuraten, um
von fachkundiger Seite feststellen zu lassen, wie der technische Zustand
des Fahrzeuges ist und welcher Preis gemessen am Zustand und den sonstigen
Eigenschaften angemessen ist. Die preisgünstige Minimal-Lösung
ist die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU), verbunden mit
einem Hinweis des Kaufinteressenten an den Sachverständigen, man
interessiere sich für den Zustand, weil man das Fahrzeug kaufen wolle.
In der Regel wird der Fachmann dann über die Hauptuntersuchung hinaus
mündlich wertvolle Hinweise zum Zustand geben, sowie eventuell zum
angemessenen Kaufpreis des Fahrzeugs.
Bewertungsdienste für Gebrauchtwagen in Deutschland sind außerdem
die Schwacke-Liste und die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT). In
Österreich, der Schweiz und fast allen weiteren europäischen
Ländern gibt es den Schwacke-Dienst für Gebrauchtwagenwerte
unter dem Namen Eurotax. Herausgeber dieser Dienste, einschließlich
der Schwacke-Liste, ist die EurotaxGlass International AG mit Sitz in
der Schweiz.
gebrauchte
Autos
In den USA existiert ein Pendant unter der Bezeichnung Kelley Blue Book
(www.kbb.com).
Je nach Alter sind unterschiedliche Mängel bei Gebrauchtwagen zu
erwarten. Händler und andere gewerbliche Verkäufer (z. B. Unternehmen
und Gewerbetreibende und Freiberufler beim Verkauf des Firmenwagens) sind
zu einer 2-jährigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet,
dürfen diese für Gebrauchtwagen jedoch vertraglich auf 1 Jahr
verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien
(nicht mängelbehafteten) Zustand des Fahrzeuges, nicht jedoch für
üblichen Verschleiß im Laufe des späteren Gebrauchs durch
den Käufer oder spätere Schäden aus nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch durch den Käufer, z.B. bei Motorschäden durch Tuning.
Von Privatleuten wird eine Gewährleistung (umgangssprachlich oft
mit vertraglicher Garantie verwechselt) hingegen vertraglich meist komplett
ausgeschlossen und das Fahrzeug sollte vom Käufer vor dem Kauf besonders
gründlich untersucht werden. In jedem Fall sind Verkäufer zu
vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über vorhandene
Mängel und Schäden (z. B. Unfallschaden) verpflichtet.
Für das Finanzamt ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 km gelaufen
oder nicht älter als sechs Monate ist, noch ein Neuwagen und es muss
beim Einführen in ein anderes Mitgliedsland der EU die jeweils dort
übliche MWSt bezahlt werden.
Artikel Gebrauchtwagen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 19. April 2007, 11:09 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gebrauchtwagen&oldid=30717216
(Abgerufen: 7. Mai 2007, 12:17 UTC)
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