Versicherung
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Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme
(Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag)
in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles
aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall
nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem
Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch
abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden
der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar
ist.
Der Versicherungsbegriff
Versicherung ist Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren
Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
(abgeleitet aus dem Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist
die Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren
Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und
in der Zeit.)
Grundprinzip der Versicherung
Alfred Manes definiert Versicherung als die gegenseitige Deckung
zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig
bedrohter Wirtschaften, Karl Hax als die planmäßige
Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren
Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
Eine gesetzliche Definition besteht nicht.
Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken
in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Die Vorteile dieser
gemeinsamen Tragung werden durch das Gesetz der großen Zahlen beschrieben,
welches besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen
sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (oder dem erwarteten
Durchschnitt) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge
um den Durchschnitt nimmt ab. Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung
des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Dies
Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als
Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet.
Zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich
organisierten, gewinnorientierten Versicherer bestehen aber zwei Unterschiede:
1) Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten
Preis, für ggf. höhere Schäden haftet der Versicherer.
2) Der Versicherer bildet Eigenmittel, mit denen er Schwankungen ausgleichen
kann, die nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können
auch in solch ungünstigen Fällen die versprochenen Leistungen
erbracht werden.
Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende
wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird
entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung
oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings
betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch den reinen
Risikoausgleichspool (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen,
meist Tierversicherungen, z.B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge
nach dem Spekulationsprinzip.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den
ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen
(collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge
für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für
den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung
der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter
in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden
und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer,
wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden
und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme
und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme
widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die
ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber
auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen
haben:
* biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den
Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit,
Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden
durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
* Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden
beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung
gedeckt
* Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch
zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung,
Unfallversicherung, Hausratversicherung)
* Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung
gedeckt
Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher
werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das
wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und
Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist
besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten
des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt
zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte
(Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt.
Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge
nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation
für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen,
sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht
demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter
behandelt.
Versicherungen
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Deckungsprinzipien
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung
haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
* Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft
gearbeitet.
* Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung
angewendet.
Besonders augenfällig wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung
von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom
Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z.T. auch
des Invaliditätsrisikos. Während aus den Beiträgen der
privaten Rentenversicherungen ein Kapital angespart wird, aus dem eine
versicherungsmathematisch berechnete Rente gezahlt wird, werden die monatlich
eingehenden Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar
wieder ausgegeben. Zukünftige Rentner sind darauf angewiesen, dass
zukünftige Beitragszahler die späteren Renten dann mit ihren
Beiträgen finanzieren werden. Bei steigender Rentnerzahl und sinkender
Beitragszahlerzahl ist dies ein unsicheres Prinzip.
Untypische Versicherungen
Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich,
nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach
Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel
weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine Gesamtheit
von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten
Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird.
Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung
wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die
Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als
Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.
Die insbesondere in Frankreich üblichen Kapitalisierungsgeschäfte
(Sparversicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine
(Lebens-)versicherungen im eigentlichen Sinn, da hier ausschließlich
ein Sparvorgang vorliegt.
Versicherung im Kontext des Risikomanagements
Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet
und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher
als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich
das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist
der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition
von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:
1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte
und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).
Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit.
Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für
alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich
primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer)
versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft
versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar,
wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen
(Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Versicherungswirtschaft
konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization,
welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft.
Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar,
wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt
keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte
man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für
eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit
Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten
hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein
Mix aus verschiedenen Maßnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren,
planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht,
einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern).
Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken,
denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmäßig
umgegangen werden.
Klassifikation von Versicherungsarten
Allgemein werden Versicherungen anhand von drei Kriterien in Gruppen
eingeteilt:
1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
* Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken-
und die Unfallversicherung.
* Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und
sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks-
& Eigentumsversicherung
2. Schadens- und Summenversicherungen
* Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten
Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser
Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische
Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht-
und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
* Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte
Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen,
bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die
Unfallversicherung.
3. Aktiven- und Passivenversicherungen
Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
* Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen
auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder
Kaskoversicherung.
* Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten,
d.h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z.B. durch Produkthaftpflichtversicherung,
Kraftfahrtversicherung.
Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während
es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt
(der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des
beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung
das Prinzip der Erstrisikodeckung, d.h. der Schaden wird immer in voller
Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.
Artikel Versicherung (Kollektiv). In: Wikipedia, Die freie
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